Faire Arbeitsbedingungen schaffen

Die Absicht des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW, Honoraruntergrenzen im Kulturbereich einzuführen, unterstützen die Akteur:innen des Netzwerk Filmkultur NRW ausdrücklich. Dies ist ein erster Schritt gegen die gängige Praxis der Selbstausbeutung. Da sich diese Mindeststandards jedoch vorwiegend auf künstlerisch tätige Menschen beziehen, betreffen sie längst nicht alle im Bereich Filmkultur Tätigen: In der Organisation, als Kurator:innen, im Projektmanagement oder als Vermittler:innen arbeiten für das Gelingen von Filmkultur unentbehrliche Menschen. Für sie bedarf es eines Mindestlohns für Kulturarbeiter:innen.

Diese Einführung von finanziellen Mindeststandards ist nur in Verbindung mit Etaterhöhungen sinnvoll, da andernfalls eine Vielzahl an Projekten gefährdet wären. Neben Untergrenzen sind ferner Staffelungen notwendig, um eine flächendecke Orientierung an Mindestsätzen zu verhindern. Kriterien wie Qualifikation und Arbeitserfahrung müssen dabei eine Rolle spielen.

Außerdem bedarf es der Einrichtung sozialversicherungspflichtiger Anstellungsverhältnisse und deren entsprechender Ausstattung. Die Bezahlung in Anlehnung an den Tarifvertrag des Landes NRW muss transparent geregelt sein und sich an der zu leistenden Arbeit statt an den verfügbaren Mitteln orientieren. Notwendig ist die Finanzierung eines Systems, das finanzielle Sicherheit und Planbarkeit gewährleistet.

Dabei ist auch das obligatorische Einbringen eines Eigenanteils bei der Projektfinanzierung zu überprüfen – nicht nur, um unentgeltliche Arbeit und selbstausbeuterische Praktiken aufzulösen.

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