16.03.23
Der Kulturfonds Energie des Bundes ist beschlossene Sache!
Für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.04.2024 stehen insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung, die ab dem 1. April 2023 beantragt werden können.
Anträge können öffentliche und private Kultureinrichtungen stellen, sofern sie ein öffentlich zugängliches Kulturangebot bereitstellen, sowie Kulturveranstaltende, die ihre ticketbasierten Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung antragsberechtigt sind.
NRW bietet eine zentrale Service-Hotline an, die telefonisch unter 0800 6645685 oder per Email erreichbar ist: service@kulturfond-energie.de.
Für die Antragstellung und Auszahlung des Kulturfonds Energie des Bundes stellt Hamburg für alle Länder eine IT-Plattform bereit.
Hintergrundinformation zum Bundeskulturfonds Energie finden sich hier in der Februar-Ausgabe von Politik & Kultur, der Zeitung des Deutschen Kulturrates.