Bildung

Filmbildung kann was.

Niemand in unserer Gesellschaft kann heute durch sein Leben gehen, ohne mit dem Medium Film in Berührung zu kommen. Im Zuge der Digitalisierung unserer mediatisierten Lebenswelt flimmert der Film mittlerweile sehr vielseitig - etwa als Fernsehfilm, Langfilm, Kurzfilm, Experimentalfilm, Dokumentarfilm, Animationsfilm, Werbefilm, Serienfilm, Instagram Reel, Tiktok Video u.v.m. - durch unseren Alltag. Vor allem für die junge Generation ist neben der Rezeption auch die Produktion und Distribution von Bewegtbildern relevant geworden. Mit dem Medium Film bewusst, kritisch, kreativ-gestalterisch und nicht zuletzt auch genussvoll umgehen zu können, ist heute für alle Menschen in unserer Gesellschaft wichtiger denn je.

Filmbildung als Teil der Medienbildung fördert genau diese wichtigen Schlüsselkompetenzen unserer heutigen Zeit. Ob im Schulunterricht, der Aus- und Weiterbildung oder im Kontext von Kino, Filmreihen, Festivals, Filmwettbewerben, Filmworkshops, Filmvermittlung und kreativer Medienarbeit: die schulische wie auch außerschulische Filmbildung ist so vielfältig wie das Medium Film selbst.


Förderprogramm Filmbildung und Kino des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW 2022-2024

Die Mitglieder des Netzwerk Filmkultur NRW sind erfahrene Anbieter von Filmbildungsformaten. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Netzwerk Filmkultur das Förderprogramm „Filmbildung und Kino“ ausgearbeitet, das von 2022-2024 in einer Pilotphase erprobt wird. Die Förderung in Höhe von jährlich 250.000 Euro ermöglicht die Umsetzung von neuen Projekten der Filmbildung und praktischen Filmvermittlung in Nordrhein-Westfalen, die das Kino als Angelpunkt für neue Kooperationen und Begegnungen begreifen.

Die Anträge für das Haushaltsjahr 2024 können erst ab Sommer 2023 online eingereicht werden, die Antragsfrist endet voraussichtlich am 31. Oktober 2023.

Projekte können mit einer Fördersumme von mindestens 15.000 EUR und maximal 50.000 EUR gefördert werden. Die Höchstförderung ist für überregional wirksame Kooperationsprojekte vorgesehen.

Die Anträge sollen, soweit möglich, über die Onlineantragsfunktion der jeweiligen Bezirksregierungen gestellt werden.

Antragssteller*innen müssen eine intensive Beschäftigung im Bereich der Filmbildung und Filmvermittlung nachweisen, z. B. durch die Darstellung von mindestens drei exemplarischen Projekten aus diesem Bereich innerhalb der letzten fünf Jahre bis zum Zeitpunkt der Antragstellung. Antragberechtigt sind sowohl institutionell geförderte Einrichtungen, Akteurinnen der freien Szene sowie Kinobetreiberinnen.

Zugunsten innovativer Ansätze ist der inhaltliche Rahmen für eine Förderung aus Mitteln dieses Programms weit gefasst. Die Förderkriterien sind erfüllt, wenn ein Projekt z. B. folgendes anstrebt:

- die Initiierung neuer Kooperationsformen zwischen Filmschaffenden, Filmvermittler*innen, Kinos, Bildungsträgern wie Schulen, Bibliotheken oder Eigeninitiativen vor Ort,

- eine Umsetzung mit verschiedenen Formaten (u.a. Projekte, Workshops,Screenings, Filmreihen, Diskussionsveranstaltungen, praktische Filmarbeit),

- Aus- und Weiterbildung von Filmvermittlerinnen, Kinobetreiberinnen und Filmemacher*innen,

- Filmkultur in Nordrhein-Westfalen für alle Altersgruppen zugänglich zu machen,

- das filmische Bild als Ausgangspunkt zu nehmen für eine Reflektion der visuellenKultur und Praxis oder

-die Topografie der Filminstitutionen im Land Nordrhein-Westfalen sowie die Kino-Infrastruktur zu nutzen, um eine regionale Ausbreitung der neuen Vermittlungsangebote zu forcieren.

Das Netzwerk bietet folgende Online-Termine für die inhaltliche Antragsberatung an:

Montag, 19. Juni 2023, 14.00 Uhr
Mittwoch, 9. August 2023, 11.00 Uhr
Dienstag, 22. August 2023, 11.00 Uhr
 

Anmeldungen bitte per E-Mail an: filmbildung@filmkultur.nrw

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